Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 1. Geltung der Bedingungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Durch die Erteilung von Aufträgen für Lieferungen erkennen die Besteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auro GmbH ausdrücklich an. Vertragsbedingungen des Bestellers werden, auch wenn ihnen nicht widersprochen wurde, nicht anerkannt, außer sie wurden von der Auro GmbH schriftlich bestätigt.

(2) Sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Besteller bereits bekannt, so gelten sie auch ohne neue Bekanntgabe für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2. Angebote

Alle Angebote der Auro GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Bestellungen sind für die Auro GmbH nur insoweit verbindlich, als sie schriftlich bestätigt, oder durch Übersendung der Ware erfüllt werden. Mündliche Angebote bedürfen der Bestätigung in Schriftform.

 

3. Lieferung und Warenrücknahme

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird und unsere Frei-Haus-Grenze von € 500,00 nicht erreicht wurde, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich speditionsmäßiger Verpackung. Details zu den Versandkosten entnehmen Sie unseren aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sonderverpackungen und  gesonderte Versicherung der Lieferung auf Wunsch des Bestellers gehen zu dessen Lasten. Für die Entsorgung von Transport- und Einwegverpackung (ausgenommen Europaletten) ist der Besteller verantwortlich

(2) Als Liefertermin gilt der Zeitpunkt des Versendens bzw. die Bereitstellung zur Abholung.

(3) Im Fall einer nicht vorhersehbaren und von uns nicht zu vertretenden Störung bei Speditionen und Lieferdiensten können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

(4) Für den Fall, dass der Besteller in Annahmeverzug kommt oder sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden (Kosten des Rücktransportes, Manipulationsspesen usw.), einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzugs geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

(5) Gelieferte Waren werden nur bei Vorliegen eines Mangels von der AURO GmbH zurückgenommen. Bei einer kulanzmäßigen Warenrücknahme wird ein Abschlag von 20% des fakturierten Warenwertes in Abzug gebracht, um die entstandenen Aufwendungen (Manipulation, Transport) zu decken.

 

4. Preise

 (1) Für unsere Produkte gelten die Preise laut jeweils gültiger Preisliste. Die Preise können aufgrund veränderter Kostensituation jederzeit den gegebenen Umständen angepasst werden. Der Besteller muss in diesem Fall mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich informiert werden.

 (2) Rabattierungen werden kundenbezogen festgelegt.

  

 5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Erfolgt die Auslieferung bzw. Bereitstellung erst nach dem Rechnungsdatum, ist die Zahlung erst 14 Tage nach diesem Datum fällig. Skontovereinbarungen stellen gesonderte Einzelvereinbarungen mit Kunden dar, die jederzeit den aktuellen Marktbegebenheiten (Zinsniveau an den Finanzmärkten) angepasst werden können. Sind geschuldete Beträge überfällig ist kein Skontoabzug möglich. Bei Zahlungsverzug werden auch nicht fällige Forderungen/Stundungen fällig. Darüber hinaus werden Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozent ab Fälligkeit der Rechnung sowie die Kosten des Mahnverfahrens fällig (€ 7 Mahnspesen pro Mahnschreiben).

(2) Bei Erstbezug und bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Bestellers kann Vorauskasse verlangt werden.

(3) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder von uns anerkannt sind (Darlegung mittels einer Gutschrift). Zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis besteht.

 

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes veräußern, verarbeiten und vermengen.

(2) Bei Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gilt der erzielte Kaufpreis zur Abdeckung der offenen Forderung als Abtretung an die AURO GmbH. Bei Verarbeitung oder Vermengung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt entsprechend dem Verarbeitungs- oder Vermengungsanteil auch auf das neue Produkt.

(3) Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nicht gestattet. Der Besteller hat die AURO GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware Rechte begründen oder geltend machen wollen.

 

 7. Qualität, Gewährleistung, Mängelrüge

(1) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die ausdrücklich vertraglich vereinbarte oder in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Werbeaussagen, Anpreisungen oder öffentliche Äußerungen, insbesondere über Eignung und Anwendung unserer Produkte, stellen weder Beschaffenheitsangaben noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. Die gemachten Angaben befreien den Anwender nicht von Prüfungen und Vorversuchen am zu behandelnden Objekt.

(2) Eigenschaften von Mustern oder Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.

(3) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart oder ausdrücklich bezeichnet worden sind.

(4) Geringfügige Farbabweichungen, bedingt durch die Verwendung natürlicher Rohstoffe, stellen keinen Reklamationsgrund dar.

(5) Wir übernehmen keine Gewährleistung bei nicht sachgemäßer Vermischung unserer Produkte, insbesondere mit Fremdprodukten.

(6) Der Käufer hat unverzüglich zu prüfen, ob die gelieferte Ware in Menge und Qualität den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und für den allenfalls vereinbarten Einsatzbereich geeignet ist. Wird diese Prüfung ganz oder teilweise unterlassen oder werden offene Mängel nicht längstens innerhalb von 7 Werktagen ab Übernahme der Ware angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich dieser Mängel bzw. des vereinbarten Einsatzbereiches als genehmigt.

(7) Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrem Hervorkommen, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht ebenfalls von der AURO GmbH stammen, oder wenn für den Lackaufbau teilweise Materialien oder Beizen anderer Herkunft verwendet werden. Mängelrügen sind schriftlich unter Angabe der Rechnungsdaten sowie der Chargen-Nummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis rückgesandt werden. Über Verlangen ist jedoch ein Mustergebinde zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Die Kosten der Übersendung sind in einem berechtigten Gewährleistungsanspruch inkludiert.

(8) Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Besondere Rückgriffansprüche gegenüber der AURO GmbH gemäß § 933 b ABGB sind auf zwei Jahre ab Lieferung beschränkt.

a) Erkennbare Mängel am Transportgut sind dem Frachtführer vom Besteller bei Anlieferung anzuzeigen, die Beschädigung muss durch den Frachtführer schriftlich bestätigt werden. Der Besteller ist weiter verpflichtet, uns unverzüglich von dem Transportschaden in Kenntnis zu setzen. Erfolgt die Schadensanzeige durch den Besteller schuldhaft nicht oder verspätet und bleibt deshalb ein Regress gegenüber dem Frachtführer erfolglos, kann der Besteller auch gegenüber dem Verkäufer keine Mängelansprüche geltend machen. Die Mängelansprüche des Bestellers sind auf den Umfang der Haftung des Frachtführers begrenzt.

b) Äußerlich nicht erkennbare Mängel, welche durch den Transport entstanden sind, sind uns innerhalb von 7 Werktagen nach Empfang der Ware unter Angabe von Bestelldaten und der Rechnungsnummer, in Textform anzuzeigen.

 (9) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt und uns dieser fristgerecht angezeigt wurde, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:

a) Wir haben zunächst das Recht, nach unserer Wahl den Mangel entweder zu beseitigen oder dem Besteller eine mangelfreie Ware als Ersatz zu liefern (Nacherfüllung).

b) Wir behalten uns zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen oder dem Besteller unzumutbar sein, so kann der Besteller entweder vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

c) Für Ansprüche auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gelten die Regelungen unter Pkt. 8.

d) Belastungsanzeigen werden von uns nicht anerkannt, es gelten ausschließlich unsere Gutschriften.

e) Warenrücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Im Falle einer ohne unsere Zustimmung vom Besteller veranlassten Warenrücksendung sind wir berechtigt, von dem Besteller die Erstattung der uns entstandenen Kosten zu verlangen.

 (10) Mängelansprüche des Bestellers verjähren nach Ablauf eines Jahres ab Übergabe der Ware. Abweichend hiervon geltend in folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:

a) im Falle der Haftung wegen Vorsatzes,

b) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels,

c) für Ansprüche gegen uns wegen der Mangelhaftigkeit einer Ware, wenn sie entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat,

d) für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen,

e) für Ansprüche wegen sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, sowie

f) im Falle des Rückgriffs des Bestellers aufgrund der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

 

8. Haftung

Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung unserer Produkte erfolgt außerhalb unseres Kontrollbereiches unter der ausschließlichen Verantwortung des Bestellers. Jede anwendungstechnische Beratung, insbesondere auch in Merkblättern und Arbeitsrichtlinien, erfolgt nach bestem Wissen, entsprechend dem jeweiligen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis. Beratung und Empfehlungen sind unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtungen aus dem Kaufvertrag und sind daher vom Verwender jeweils im Einzelfall sorgfältig auf Anwendungsgebiete und Verarbeitungsbedingungen eigenverantwortlich abzustimmen. Etwaige Anwendungsberatung in Wort, Schrift oder in Versuchen befreien daher den Käufer insbesondere auch nicht von der ihm obliegenden Prüfungspflicht und der Einhaltung allfälliger Schutznormen. Bei Schadenersatzansprüchen des Bestellers gemäß § 933a ABGB haftet die AURO GmbH nach Maßgabe des § 933a Abs 2 ABGB für den gleichen Zeitraum, für den gemäß Pkt. 7 Gewährleistungsansprüche zustehen würden, sofern der Besteller ein Verschulden der AURO GmbH am Mangel beweisen kann. Über die Gewährleistung hinausgehende Schadensersatzansprüche auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter sind ausgeschlossen. Sollte jedoch auf Grund geltender oder zukünftiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen dennoch Schadensersatzhaftung bewirkt werden, ist sie auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

 

9. Gerichtsstand

ist A-4020 Linz, sonst ein allenfalls gesetzlich vorgeschriebener Gerichtsstand. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. UN Kaufrecht nach dem CISG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

10. Teilnichtigkeit

Sollten einer oder mehrere Punkte dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Rechtsgültigkeit der übrigen Punkte nicht.